Münster (SMS) Die Betreiber von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit zahlen in Münster ab Juli 2025 aufgrund einer Novellierung der Vergnügungssteuersatzungen eine höhere Steuer. Der Rat beschloss am heutigen Mittwoch die Erhöhung der Spielapparatesteuer von bislang 19 auf künftig 22 Prozent. Damit folgte der Rat einem Vorschlag von Stadtkämmerin Christine Zeller.
Die Steuer wird auf das Einspielergebnis der Spielapparate erhoben, also auf den Betrag, den die Spielerinnen und Spieler einsetzen. Bei einem negativen oder geringen Einspielergebnis wird eine Mindeststeuer in Höhe von 60 Euro je Apparat und Monat erhoben.
Mit der Novellierung der Vergnügungssteuer verfolgt die Stadt Münster zwei Ziele. Zum einen sollen Steuermehrerträge für den angespannten städtischen Haushalt generiert werden. Die Stadt verspricht sich im laufenden Jahr 2025 von den Vergnügungssteuersatzungen Steuererträge in Höhe von gut 2,5 Millionen Euro, die ab dem kommenden Jahr auf 2,7 Millionen Euro jä …