Münster News: Rat beschließt Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum

 

Münster (SMS) Welche Persönlichkeiten dürfen in Münster mit einem Denkmal, einem Straßennamen oder einer Gebäudebezeichnung geehrt werden? Wie fallen Entscheidungen über neue Straßennamen? Wann muss die Stadt eine Ehrung aus vergangener Zeit zurücknehmen? Leitlinien und Verfahrensschritte für Ehrungen im öffentlichen Raum hat der Rat in seiner Sitzung am 11. September beschlossen. Die gemeinsamen Grundsätze sollen Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern erhöhen. Der Beschluss geht zurück auf den gemeinsamen Wunsch von Politik und Verwaltung zu einem reflektierten Umgang mit umstrittenen Straßennamen. 

Grundsatz für alle zu vergebenden Namen ist laut Ratsbeschluss, dass sie zu Münsters Selbstverständnis als Friedensstadt passen. Eine Person kann nur dann über eine Namensgebung geehrt werden, wenn sie mindestens zehn Jahre verstorben ist und sich außerordentlich um Münster verdient gemacht hat. Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen …

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