Münster (SMS) Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll es ab dem 1. November dieses Jahres einfacher werden, den Eintrag über das eigene Geschlecht und den Vornamen ändern zu lassen. Die Anmeldung zur gewünschten Änderung muss drei Monate vorab beim Standesamt erfolgen. Das Standesamt der Stadt Münster bietet dafür ab Donnerstag, 1. August, Termine auf seiner Homepage an.
Das SBGG löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ab und erleichtert transgeschlechtlichen sowie nichtbinären und intergeschlechtlichen Personen die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag. Volljährige und Minderjährige mit ihrer gesetzlichen Vertretung können dafür eine Erklärung beim Standesamt abgeben.
„Wir freuen uns, dass der Weg zur Änderung von Vornamen und Personenstand nun leichter wird. Insbesondere für transgeschlechtliche Menschen ist das neue Selbstbestimmungsgesetz wegweisend, denn für die Änderung des Vornamens und des Personenstands genügt nun eine einfach …