Münster (SMS) Im Rahmen der Grundsteuerreform erlässt die Stadt Münster zum 1. Januar 2025 eine eigenständige Hebesatz-Satzung. Diese legt die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) neu fest. Für Wohngrundstücke und sogenannte Nichtwohngrundstücke gibt es bei der Grundsteuer B künftig zwei unterschiedliche Hebesätze. Das beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. Dezember, und folgte damit einem gemeinsamen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt und CDU.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, bis zur Erlangung von hinreichender Rechtsicherheit nach Normenkontrollverfahren zunächst einen einheitlichen Hebesatz von 465 Prozent – statt wie bisher 510 Prozent – für sämtliche Grundstücke (Grundsteuer B) festzulegen, um wirtschaftliche Risiken in zweistelliger Millionenhöhe zu vermeiden.
Für Wohngrundstücke gilt ab 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 410 Prozent. Damit will …