Münster (SMS) Die „BASF Coatings GmbH“ beabsichtigt, die Produktion am Standort Hiltrup fortzuführen und das Produktionsspektrum auszubauen. Dafür ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 256 Teilabschnitt II erforderlich. Mit dieser Änderung wird das Ziel verfolgt, den bisher auf Lackproduktion begrenzten Zulässigkeitsrahmen der Festsetzungen zu erweitern, gleichzeitig aber die vorhandenen Schutzansprüche der Umgebung sicherzustellen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans wird ab Montag, 9. Dezember 2024, bis einschließlich Freitag, 17. Januar 2025, unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen im selben Zeitraum im Kundenzentrum des Stadthauses 3 (Albersloher Weg 33) öffentlich aus. Dort ist der Entwurf während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags v …